Die Zucht im Bundesverein für Weiße Schweizer Schäferhunde

Als Welpenkäufer suchen Sie ein Familienmitglied für viele Jahre. An den Welpen, den Sie sich aussuchen, werden vielfältige Anforderungen gestellt. Er sollte sich möglichst reibungslos in die Familie einfügen. Die Erziehung sollte kein unüberwindbares Hindernis darstellen. Nach dem Einleben sollte dieser Welpe allen Anforderungen, die das tägliche Leben mit sich bringt, unerschrocken und offen begegnen. Den Kindern der Familie muss er ein freundlicher und immer spielbereiter Partner sein, der sie durch alle Abenteuer des Lebens begleitet, über die Wiesen tollt, sie tröstet und der zuhört, wenn sich die ganze Welt gegen sie verschworen hat. Selbstverständlich darf er niemals aggressiv reagieren, selbst wenn das Kleinkind ausprobiert, wie tief denn diese schwarze Nase ist. Oder es wird erwartet, dass dieser kleine Welpe sich zu einem Ausstellungs- oder Hundesportsieger entwickelt.

Es ist keine leichte Aufgabe, vor die die Züchter gestellt werden, denn neben diesen "Selbstverständlichkeiten" muss der Hund gesund sein und bleiben und den Tierarzt möglichst nur zu den jährlichen Impfungen sehen. Hinzu kommt die Optik: schneeweißes, seidenweiches Fell und eine pechschwarze Nase. Auch einen Standard gilt es bei der Zuchtplanung zu berücksichtigen.

All dies sind Herausforderungen, denen sich die Menschen stellen, die sich im BVWS zusammen geschlossen haben. Auch die Anforderungen, die der BVWS an seine Zücher stellt, dienen dazu, die Rasse - auch auf lange Sicht - vital zu erhalten. Der BVWS widmet sich bereits seit über 20 Jahren der Reinzucht und hat die Zuchtrichtlinien (also die Regeln, die die Züchter zwingend zu beachten haben) immer wieder erhöht und an die Gegebenheiten angepaßt.

Seit Oktober 2004 ist der BVWS e.V. Mitglied im VDH. Die Antragsphase dauerte fast zwei Jahre. Während dieser Zeit war es unseren Züchtern bereits möglich, Papiere vom VDH zu erhalten, wenn ihre Hunde und die Zuchtsätte die Bedingungen des VDH erfüllten. Während dieser ungefähr zweijährigen Antragsphase galten für die Zuchtzulassung die Minimalvorschriften des VDH, die -wegen der Rassevielfalt dort zwangsläufig- keine rassespezifischen Zuchtvoraussetzungen mti sich brachten. Mit Aufnahme des BVWS e.V. in den VDH hat sich dies geändert. Der BVWS übernimmt die Verantwortung für die Rasse, hat aber nun einen starken Partner im Hintergrund. Der VDH steht mit seinen vielfältigen Informationen und erfahrenen Hundeexperten in allen Bereichen als Partner zur Seite.

Was genau müssen unsere Züchter beachten?

Hunde, die eine Zuchttauglichkeit über den VDH erhalten haben, bleiben zugelassen. Alle übrigen müssen ab sofort die Zuchtrichtlinien des BVWS erfüllen. Im einzelnen können diese der Homepage des BVWS entnommen bzw. dort auch herunter geladen werden.

Verfügt der Hund über keine VDH-Papiere, muss er zunächst registriert werden. Dies kann auf einer VDH-Ausstellung oder einer Zuchtzulassungsprüfung geschehen. Der Hund wird einem VDH-Richter vorgeführt und dieser entscheidet, ob er auf Grund seines Aussehens und seines Verhaltens als rassetypischer Weißer Schweizer Schäferhund bezeichnet werden kann. Ist dies der Fall, werden evenutelle vorhandene Papiere eingezogen und sogenannte "Registrierpapiere" ausgestellt. Diese Papiere enthalten nur noch den Hundenamen und keinerlei Abstammung, da die Zucht bisher nicht nach FCI/VDH-Maßgaben erfolgten.

Nach der Registrierung, die ab einem Alter von 15 Monaten möglich ist, benötigt der Hund für eine Zuchtzulassung:

- mindestens eine Ausstellung in der Offenen Klasse oder Zwischenklasse (ab 15 Monaten) auf einer VDH anerkannten Schau mit dem Ergebnis "V" (vorzüglich) oder "SG" (sehr gut)

- Der Hund muss auf HD (Hüftgelenksdysplasie) geröntgt sein. Die Auswertung muss über Dr. Wurster vom Hohenheimer Kreis erfolgen. Dies garantiert eine gleichbleibend strenge Auswertung. Es dürfen nur Hunde mit der Stufe A und B in die Zucht. Eine Zucht mit HD-C, wie sie in einigen VDH-Vereinen gestattet ist, ist im BVWS bereits nicht mehr möglich.

- Der Hund muss eine Zuchtzulassungsprüfung bestehen. Diese besteht aus einer weiteren Vorstellung bei einem VDH-Richter und einer Wesensprüfung. Ein Bericht über die erste Zuchtzulassungsprüfung finden Sie auf der Seite des Vereins unter www.bvws.de.

- Die Zuchtzulassung ist zunächst auf zwei Jahre beschränkt. Danach wird das Wesen erneut bei einer ZZLP überprüft.

- Für den Fall, dass es in einem Wurf gesundheitliche Probleme gab, treten besondere Einschränkungen für die beteiligten Elterntiere in Kraft.

Auch für den Züchter gibt es einiges zu beachten:

- Wer im BVWS züchten möchte, muss eine Züchterprüfung absolvieren. Das gewährleistet, dass ein Grundwissen über Aufzucht, Hundehaltung, Gesundheit und Genetik beim zukünftigen Züchter vorhanden ist.

- Die Zuchtsätte muss bestimmten Anforderungen genügen. Eine reine Zwingerhaltung wird abgelehnt.

- Es werden maximal drei Würfe pro Jahr und Zuchtstätte gestattet. Diese Regelung ist unabhängig davon, wie viele Zuchthündinnen der Züchter hat. Die korrekte Betreuung und optimale Aufzucht eines Wurfes ist extrem zeitintensiv. Die meisten der BVWS Züchter machen nur einen bis zwei Würfe pro Jahr.

- Eine Hündin muss nach einem Wurf zwingend eine Hitze aussetzen. Das Zuchtendalter bei Hündinnen liegt bei 8 Jahren, es sind keinerlei Ausnahmen möglich.

- Bei den Verpaarungen wird streng darauf geachtet, dass eine enge Inzucht vermieden wird.

Sie möchten die Rasse näher kennenlernen?

Möchten Sie einmal mehrere Weiße Schweizer Schäferhunde "live" erleben, um sich einen persönlichen Eindruck von der Rasse zu machen? Eine Möglichkeit sind unsere Treffen, eine andere ist ein Besuch bei einem BVWS-Züchter. Auch wenn Sie im Moment noch keine Kaufabsichten hegen, sind Sie unseren Züchtern herzlich Willkommen. Die Züchter aus Norddeutschland finden Sie unter "Zuchtstätten".

Weitere Informationen über Rasse, Zucht und Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet finden Sie auf der Seite des Hauptvereins:
  • Bundesverein für Weisse Schäferhunde